Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

Jeder Vierte wird vorzeitig berufsunfähig - ein unterschätzes Risiko!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Eine Berufsunfähigkeits-versicherung soll die individuelle Leistungsfähigkeit eines Versicherungsnehmers in Bezug auf seinen ausgeübten Beruf absichern, den er aus gesundheitlichen Gründen oder Körperverletzungen etc. nicht mehr ausüben kann.

Hier ein kurzer Auszug der Deutschen Rentenversicherung zum Thema Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit (Stand 02/2012):
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige.
Medizinische Voraussetzungen:
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich:
  • Sie müssen mindestens 5 Jahre versichert sein (Wartezeit).
  • In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein
Volle Erwerbsminderungsrente = max. 32% 
Halbe Erwerbsminderungsrente = max. 16% 
-> jeweils vom letzten Bruttogehalt!

Deswegen - Schließen Sie jetzt Ihre Lücke bei Berufsunfähigkeit!!!
Eine gute BU-Absicherung sollte unter anderem folgende Punkte enthalten:
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
  • Rückwirkende Leistung
  • Nachversicherungsgarantien
  • Option auf lebenslange BU-Rente
  • Wiedereingliederungshilfen

Mit unseren Vergleichsprogrammen filtern wir aufgrund spezifischer Leistungsparameter genau den richtigen Anbieter für Ihren Beruf heraus. 
IHR PERSÖNLICHER ANSPRECHPARTNER
Sebastian Stefek 
Geschäftsführer
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